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LOHNVERRECHNUNG | Abschaffung Weiterbildungs- und Bildungsteilzeitgeld

Von ICON am

Hofer Andrea | Waser Karl

Die Abschaffung der Bildungskarenz und der Bildungsteilzeit ist Teil eines ersten Maßnahmenbündels zur Budgetsanierung. Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit können zwar aus arbeitsrechtlicher Sicht künftig mit dem Arbeitgeber weiterhin vereinbart werden, aber das Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld laufen gemäß dem Nationalratsbeschluss Ende März 2025 aus.

Am wurde im Nationalrat die geplante Abschaffung des Weiterbildungsgeldes und des Bildungsteilzeitgeldes beschlossen. Der Entfall tritt mit in Kraft. Es wurden jedoch Übergangsbestimmungen geschaffen. Die Übergangsregelungen sollen sicherstellen, dass bereits angetretene Bildungsmaßnahmen sowie bereits vereinbarte, in naher Zukunft beginnende Bildungsmaßnahmen noch den Anspruch auf das Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgelt nach der alten Rechtslage vermitteln.

Diese Übergangsbestimmungen greifen

  • für Bildungsteilzeiten und Bildungskarenzen, wenn der Bezug von Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgelt mit spätestens beginnt oder bis dahin vom AMS zuerkannt wurde ODER

  • für Bildungskarenzen und Bildungsteilzeiten, welche nachweislich spätestens am vereinbart wurden und bei denen die Bildungsmaßnahme spätestens am beginnt.

Das AMS hat zwischenzeitlich auf seiner Homepage verschiedene Fallbeispiele publiziert, die die praktische Anwendung dieser Übergangsbestimmungen verdeutlichen: Stopp für Weiterbildungsgeld und Bildungsteilzeitgeld ab 01.04.2025 | AMS

Im AVRAG bleiben die Regelungen, welche die Bildungsteilzeit/Bildungskarenz betreffen, weiterhin aufrecht. Daher bleiben aus arbeitsrechtlicher Sicht die Möglichkeit zur Vereinbarung einer Bildungsteilzeit/Bildungskarenz samt der arbeitsrechtlichen Begleitregelungen (zB. Auswirkungen auf Sonderzahlungen, Urlaub, Abfertigung etc.) weiterhin bestehen. Im AVRAG wurde dem Arbeitnehmer aber ein Rücktrittsrecht eingeräumt, wenn für eine bis zum vereinbarte Bildungsteilzeit/Bildungskarenz auf Grund der gesetzlichen Änderungen kein Weiterbildungsgeld/Bildungsteilzeitgeld mehr zusteht.

FAZIT

Arbeitnehmer können zwar künftig eine Vereinbarung über eine Bildungskarenz oder eine Bildungsteilzeit mit dem Arbeitgeber abschließen. Das AMS wird dafür aber keine Geldleistungen mehr gewähren. Daher werden aus Sicht der Arbeitnehmer die Bildungskarenz und die Bildungsteilzeit stark an Attraktivität verlieren. Im Regierungsprogramm ist vorgesehen, dass bis eine Nachfolgerregelung geschaffen werden soll. Wie diese genau aussehen wird bleibt abzuwarten.

Autor:innen

Hofer Andrea

Waser Karl

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EAAAF-74435