OGH 18.12.1979, 4Ob405/79
OGH 18.12.1979, 4Ob405/79
Rechtssatz
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Norm | UWG §2 A4 |
RS0078178 | Der Tatbestand des § 2 UWG setzt weder mehrmalige zur Irreführung geeignete Angaben, noch planmäßiges Vorgehen desjenigen, der diese Angabe macht, voraus. Allerdings ist das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr eine allgemeine, wenn auch im Gesetz nicht ausdrücklich normierte Voraussetzung von Unterlassungsansprüchen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0078178 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-74433