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OGH 18.12.1979, 4Ob405/79

OGH 18.12.1979, 4Ob405/79

Rechtssatz


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Norm
RS0078178
Der Tatbestand des § 2 UWG setzt weder mehrmalige zur Irreführung geeignete Angaben, noch planmäßiges Vorgehen desjenigen, der diese Angabe macht, voraus. Allerdings ist das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr eine allgemeine, wenn auch im Gesetz nicht ausdrücklich normierte Voraussetzung von Unterlassungsansprüchen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0078178
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-74433