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OGH 21.11.1978, 4Ob353/78

OGH 21.11.1978, 4Ob353/78

Rechtssätze


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Normen
RS0043656
Die Frage, ob das festgestellte Ausmaß der Wettbewerbsabsicht im Verhältnis zu einem oder mehreren anderen Motiven für die beanstandete Handlung ausreicht, diese insgesamt als eine "Wettbewerbshandlung" zu beurteilen, ist eine vom OGH überprüfbare Rechtsfrage (oder gemischte Frage).
Normen
RAO §9
UWG §1 C6
UWG §1 C5a
UWG §7 A
RS0072104
1.) Das bloße Bewußtsein eines Anwaltes, daß mit Handlungen im Rahmen einer ordnungsgemäßen Vertretung seines Mandanten auch dessen Wettbewerb gefördert wird, reicht für die Annahme einer "Wettbewerbsabsicht" nicht aus.

2.) Wenn auch keine allgemeine Immunität des Rechtsanwaltes bei Handlungen im Rahmen der Vertretung des Mandanten besteht, so muß doch das Vorliegen einer Wettbewerbshandlung im Sinne des UWG dann verneint werden, wenn zwar mit der Handlung der Wettbewerb des Mandanten gefördert wurde, aber eindeutig ein Überwiegen des Rechtes und der Verpflichtung des Rechtsanwaltes zur Wahrung der Interessen seines Klienten einzuschreiten, vorliegt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0072104
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-74361