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OGH 21.09.1976, 4Ob352/76

OGH 21.09.1976, 4Ob352/76

Rechtssatz


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Normen
RS0041167
Im gänzlichen Benützungsverbot ist auch das Verbot der Benützung zu bestimmten Zwecken mit enthalten.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0041167
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-74355