OGH 07.09.1971, 4Ob339/71
OGH 07.09.1971, 4Ob339/71
Rechtssatz
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Normen | |
RS0045635 | Über einen auf das UWG gestützten Unterlassungsanspruch haben die ordentlichen Gerichte zu entscheiden. Welche Ziele der Kläger damit verfolgt, ist für die Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsweges ebenso gleichgültig, wie die Frage, ob durch das beantragte Urteil die Wirksamkeit einer verwaltungsbehördlichen Entscheidung aufgehoben werden soll. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0045635 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-74323