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OGH 07.09.1971, 4Ob339/71

OGH 07.09.1971, 4Ob339/71

Rechtssatz


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Normen
RS0045635
Über einen auf das UWG gestützten Unterlassungsanspruch haben die ordentlichen Gerichte zu entscheiden. Welche Ziele der Kläger damit verfolgt, ist für die Beurteilung der Zulässigkeit des Rechtsweges ebenso gleichgültig, wie die Frage, ob durch das beantragte Urteil die Wirksamkeit einer verwaltungsbehördlichen Entscheidung aufgehoben werden soll.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0045635
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-74323