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OGH 04.04.1978, 4Ob313/78

OGH 04.04.1978, 4Ob313/78

Rechtssatz


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Norm
RS0079500
Die Hilfe eines Dritten (Anmeldung eines Autobusses auf seinen Namen) lediglich zur Eröffnung oder zum Betrieb eines Unternehmens begründet noch keine Haftung für ein im Zusammenhang mit der Führung dieses Betriebes gesetztes wettbewerbswidriges Verhalten.

(Autobusunternehmen - Einsatz von sogenannten "Schleppern").

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0079500
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-74271