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OGH 27.06.1969, 4Ob27/69

OGH 27.06.1969, 4Ob27/69

Rechtssatz


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Normen
RS0084166
Der Unfall einer Hotelbediensteten, der sich während deren Freizeit bei der nächtlichen Rückkehr von einem - ausschließlich privat besuchten - Nachtlokal beim Eingang zu ihrem Dienstzimmer (Wohnzimmer) ereignet, ist kein Arbeitsunfall.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0084166
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-74215