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OGH 13.03.1984, 4Ob2/84

OGH 13.03.1984, 4Ob2/84

Rechtssatz


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Norm
RS0028734
Lag die Gefährdung des Gesundheitszustandes nicht in der Art der zu verrichtenden Arbeit, sondern in dem durch den Wohnort bedingte längeren Weg von und zu der Arbeit, liegt der Austrittsgrund des § 26 Z 1 AngG nicht vor.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0028734
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-74128