OGH 04.09.1928, 4Ob194/28
OGH 04.09.1928, 4Ob194/28
Rechtssatz
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Norm | |
RS0025745 | Die Verkürzung über die Hälfte des Wertes kann, wenn die Wiederherstellung des vorigen Standes rechtzeitig begehrt und erst dann ohne Verschulden des verkürzten Vertragsteiles unmöglich wurde, geltend gemacht werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1928:RS0025745 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-74121