OGH 11.01.1955, 4Ob166/54
OGH 11.01.1955, 4Ob166/54
Rechtssätze
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Norm | AngG §1 V |
RS0027831 | Das AngG macht bei Kanzleiarbeiten keinen Unterschied, ob diese Arbeiten als höhere oder niedere Tätigkeiten zu bewerten sind. |
Normen | AngG §1 II HGHAngG §1 Abs5 |
RS0029187 | Hauptsächliche Inanspruchnahme einer Angestellten, die nebenbei noch Hausgehilfenarbeit zu leisten hat, wenn die Bürotätigkeit die normale Arbeitszeit der Angestellten derart in Anspruch nahm, daß ihr hiedurch für die Verrichtung häuslicher Arbeiten nur noch eine beschränkte Zeit übrig blieb. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0027831 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-74076