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OGH 29.05.1979, 4Ob15/79

OGH 29.05.1979, 4Ob15/79

Rechtssätze


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Normen
ABGB §914 IIIi
AngG §10 I
HGB §354
RS0028116
Der Begriff Provision findet sich - ohne nähere Definition - vor allem im HGB und in handelsrechtlichen Nebengesetzen. Wenn er auch in der Regel im Geschäftsverkehr in Prozentsätzen einer Leistung ausgedrückt wird, so ist es doch keineswegs ausgeschlossen, daß als Provision ein bestimmter Betrag, ohne prozentuelle Bezugnahme auf die Leistung, vereinbart wird.
Norm
RS0075615
Der Begriff "gleiche Absatzverhältnisse" ist nicht ident mit "gleiche Umsätze". Im Rahmen des Begriffes "gleiche Absatzverhältnisse" könne neben den Umsätzen noch durchaus andere Momente für die Einordnung herangezogen werden, so zB unterschiedliche Umsatzausweitungen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0028116
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-74042