OGH 08.11.1977, 4Ob141/77
OGH 08.11.1977, 4Ob141/77
Rechtssatz
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Normen | KollV für das Glasergewerbe allg KollV für das Maler- und Anstreichergewerbe allg |
RS0064440 | Der Ausdruck "Arbeitnehmer" im KollV für das Maler- und Anstreichergewerbe und der Ausdruck "Arbeiter" im KollV für das Glasergewerbe umschreiben lediglich den persönlichen Geltungsbereich des KollV; eine Gegenüberstellung von Rechten und Pflichten von "Arbeitern" im engeren Sinne und solche von "Arbeitnehmern" im Sinne eines Oberbegriffes für alle Beschäftigten wird nicht vorgenommen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0064440 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-74022