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OGH 08.11.1977, 4Ob141/77

OGH 08.11.1977, 4Ob141/77

Rechtssatz


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Normen
KollV für das Glasergewerbe allg
KollV für das Maler- und Anstreichergewerbe allg
RS0064440
Der Ausdruck "Arbeitnehmer" im KollV für das Maler- und Anstreichergewerbe und der Ausdruck "Arbeiter" im KollV für das Glasergewerbe umschreiben lediglich den persönlichen Geltungsbereich des KollV; eine Gegenüberstellung von Rechten und Pflichten von "Arbeitern" im engeren Sinne und solche von "Arbeitnehmern" im Sinne eines Oberbegriffes für alle Beschäftigten wird nicht vorgenommen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0064440
Datenquelle

Fundstelle(n):
LAAAF-74022