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OGH 08.11.1983, 4Ob136/83

OGH 08.11.1983, 4Ob136/83

Rechtssatz


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Normen
DO für VB des Dorotheums §5 Abs8
DO für VB des Dorotheums §20
RS0056265
Der in § 5 Abs 8 DO für VB des Dorotheums enthaltene Klammerhinweis auf den § 7 AngG und damit auf das Konkurrenzverbot bedeutet in Verbindung mit § 21 DO für VB des Dorotheums, daß eine Entlassung nur infolge eines Verstoßes gegen das Konkurrenzverbot (§ 27 Z 3 AngG) vorgenommen werden darf. Die Bestimmung des § 5 Abs 8 der Betriebsvereinbarung vermag daher für sich allein eine Entlassung nicht zu rechtfertigen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0056265
Datenquelle

Fundstelle(n):
DAAAF-74003