OGH 19.01.1982, 4Ob134/81
OGH 19.01.1982, 4Ob134/81
Rechtssatz
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Norm | |
RS0081703 | Buchhaltungsarbeiten sind nur dann als "Fachdienst" anzusehen, wenn für ihre Bewältigung umfassendere Kenntnisse auf dem Gebiet der Buchhaltung (wie etwa die Kenntnis der mit Lohnverrrechnungsarbeiten zusammenhängenden mannigfachen Vorschriften) Voraussetzung sind (so schon Arb 7759; 4 Ob 18/63) Leiter der Übernahmsstelle für ungemünztes Material des Hauptmünzamtes nicht "c" wertig. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0081703 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-73997