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OGH 19.01.1982, 4Ob134/81

OGH 19.01.1982, 4Ob134/81

Rechtssatz


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Norm
RS0081703
Buchhaltungsarbeiten sind nur dann als "Fachdienst" anzusehen, wenn für ihre Bewältigung umfassendere Kenntnisse auf dem Gebiet der Buchhaltung (wie etwa die Kenntnis der mit Lohnverrrechnungsarbeiten zusammenhängenden mannigfachen Vorschriften) Voraussetzung sind (so schon Arb 7759; 4 Ob 18/63) Leiter der Übernahmsstelle für ungemünztes Material des Hauptmünzamtes nicht "c" wertig.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0081703
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-73997