OGH 21.02.1984, 4Ob13/84
OGH 21.02.1984, 4Ob13/84
Rechtssatz
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Norm | |
RS0061148 | Hat der Arbeitgeber einem Reitlehrer nur die Erlaubnis erteilt, Privatstunden zu geben und damit auf das gesetzliche Konkurrenzverbot verzichtet, gehören die Einnahmen aus diesen privaten Reitstunden nicht zu dem aus dem Arbeitsverhältnis geschuldeten Entgelt im Sinne des § 22 Abs 1 GAngG. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0061148 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
YAAAF-73987