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OGH 21.02.1984, 4Ob13/84

OGH 21.02.1984, 4Ob13/84

Rechtssatz


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Norm
RS0061148
Hat der Arbeitgeber einem Reitlehrer nur die Erlaubnis erteilt, Privatstunden zu geben und damit auf das gesetzliche Konkurrenzverbot verzichtet, gehören die Einnahmen aus diesen privaten Reitstunden nicht zu dem aus dem Arbeitsverhältnis geschuldeten Entgelt im Sinne des § 22 Abs 1 GAngG.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0061148
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-73987