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OGH 14.09.1982, 4Ob121/82

OGH 14.09.1982, 4Ob121/82

Rechtssatz


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Norm
RS0054646
Ein Schadenersatzfall nach § 2 DHG liegt vor, wenn der Schaden in der Sphäre des Dienstgebers eingetreten ist; dies ist auch dann der Fall, wenn der Dritte wegen Lieferung mangelhafter Ware berechtigte Erfüllungsansprüche oder Gewährleistungsansprüche geltend machte.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0054646
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-73968