OGH 14.09.1982, 4Ob121/82
OGH 14.09.1982, 4Ob121/82
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | |
RS0054646 | Ein Schadenersatzfall nach § 2 DHG liegt vor, wenn der Schaden in der Sphäre des Dienstgebers eingetreten ist; dies ist auch dann der Fall, wenn der Dritte wegen Lieferung mangelhafter Ware berechtigte Erfüllungsansprüche oder Gewährleistungsansprüche geltend machte. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0054646 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-73968