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OGH 06.12.1977, 4Ob119/77

OGH 06.12.1977, 4Ob119/77

Rechtssätze


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Norm
RS0051223
Ständige Arbeit bei künstlichem Licht kann im Einzelfall zu einer Verschlechterung der "sonstigen Arbeitsbedingungen" führen.
Norm
RS0051229
Verschlechterung der "sonstigen Arbeitsbedingungen", wenn die neue Tätigkeit so geringe geistige Anforderungen gegenüber der früheren Arbeit stellt, daß sie bei objektiver Beurteilung nur als empfindliche Abwertung der Persönlichkeit des Arbeitsnehmers gewertet werden kann; daß die frühere Arbeit "fachlich schwieriger, interessanter, abwechslungsreicher und weniger monoton" war, reicht für sich allein nicht aus.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0051223
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-73960