OGH 25.03.1980, 4Ob117/79
OGH 25.03.1980, 4Ob117/79
Rechtssatz
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Normen | |
RS0028330 | Wird vom Dienstgeber nicht ein Verhalten gesetzt, woraus der Dienstnehmer entnehmen konnte, daß die Leistung nur gegen jederzeitigen Widerruf erfolgt, so erwirbt dieser durch die regelmäßige und vorbehaltslose Auszahlung einer Treueprämie ein Recht auf uneingeschränkte Weitergewährung dieser regelmäßigen Zuwendung. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0028330 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-73954