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OGH 25.03.1980, 4Ob117/79

OGH 25.03.1980, 4Ob117/79

Rechtssatz


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Normen
RS0028330
Wird vom Dienstgeber nicht ein Verhalten gesetzt, woraus der Dienstnehmer entnehmen konnte, daß die Leistung nur gegen jederzeitigen Widerruf erfolgt, so erwirbt dieser durch die regelmäßige und vorbehaltslose Auszahlung einer Treueprämie ein Recht auf uneingeschränkte Weitergewährung dieser regelmäßigen Zuwendung.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0028330
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-73954