OGH 27.03.1979, 4Ob11/79
OGH 27.03.1979, 4Ob11/79
Rechtssatz
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Normen | |
RS0027857 | Enthielt das Dienstzettelformular eine angesichts der Befristung gegenstandslos Kündigungsklausel (§20 Abs 3 AngG), so ist der Arbeitnehmer bei späterer Einigung mit dem Arbeitgeber auf eine unbefristete Forstsetzung nicht gehalten, von sich aus zur Kündigungsklausel Stellung zu nehmen und seine Ablehnung zu erklären. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0027857 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-73934