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OGH 27.03.1979, 4Ob11/79

OGH 27.03.1979, 4Ob11/79

Rechtssatz


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Normen
RS0027857
Enthielt das Dienstzettelformular eine angesichts der Befristung gegenstandslos Kündigungsklausel (§20 Abs 3 AngG), so ist der Arbeitnehmer bei späterer Einigung mit dem Arbeitgeber auf eine unbefristete Forstsetzung nicht gehalten, von sich aus zur Kündigungsklausel Stellung zu nehmen und seine Ablehnung zu erklären.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0027857
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-73934