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OGH 17.08.1966, 3Ob87/66

OGH 17.08.1966, 3Ob87/66

Rechtssatz


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Normen
RS0015528
Verzichtet ein Mitmieter im Einvernehmen mit dem Vermieter auf seine Bestandrechte, so wächst sein Anteil daran den übrigen Mitmietern zu, selbst wenn ihm nach einer zwischen den Mietern getroffenen Vereinbarung bestimmte Räume zur Alleinbenützung zugewiesen waren.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0015528
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-73858