OGH 17.08.1966, 3Ob87/66
OGH 17.08.1966, 3Ob87/66
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS0015528 | Verzichtet ein Mitmieter im Einvernehmen mit dem Vermieter auf seine Bestandrechte, so wächst sein Anteil daran den übrigen Mitmietern zu, selbst wenn ihm nach einer zwischen den Mietern getroffenen Vereinbarung bestimmte Räume zur Alleinbenützung zugewiesen waren. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0015528 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-73858