OGH 20.12.1977, 3Ob84/77
OGH 20.12.1977, 3Ob84/77
Rechtssatz
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Normen | |
RS0002604 | Die von der betreibenden Partei bezahlte Brandschadensversicherungsprämie ist im Zwangsversteigerungsverfahren nur im Fall einer vorausgegangenen Verwaltung als Vorzugspost zu behandeln. Sie gehörten aber zu jenen Kosten, welche im Rahmen der Nebengebührensicherstellung zu berücksichtigen sind. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0002604 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-73848