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OGH 20.12.1977, 3Ob84/77

OGH 20.12.1977, 3Ob84/77

Rechtssatz


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Normen
RS0002604
Die von der betreibenden Partei bezahlte Brandschadensversicherungsprämie ist im Zwangsversteigerungsverfahren nur im Fall einer vorausgegangenen Verwaltung als Vorzugspost zu behandeln. Sie gehörten aber zu jenen Kosten, welche im Rahmen der Nebengebührensicherstellung zu berücksichtigen sind.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0002604
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-73848