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OGH 19.10.1976, 3Ob81/76

OGH 19.10.1976, 3Ob81/76

Rechtssatz


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Normen
RS0046995
Das Eingehen einer Lebensgemeinschaft mit einer anderen Person nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft mit dem Ehegatten kann eine Unterhaltsverwirkung sein, sofern diese Eheverfehlung nicht nach § 57 EheG bereits erloschen, oder ihrer Geltendmachung § 49 EheG entgegensteht und diese Eheverfehlung infolge des Geisteszustandes verschuldet ist, was bei beschränkter Entmündigung allein noch nicht auszuschließen ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0046995
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-73838