OGH 19.10.1976, 3Ob81/76
OGH 19.10.1976, 3Ob81/76
Rechtssatz
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Normen | |
RS0046995 | Das Eingehen einer Lebensgemeinschaft mit einer anderen Person nach Auflösung der häuslichen Gemeinschaft mit dem Ehegatten kann eine Unterhaltsverwirkung sein, sofern diese Eheverfehlung nicht nach § 57 EheG bereits erloschen, oder ihrer Geltendmachung § 49 EheG entgegensteht und diese Eheverfehlung infolge des Geisteszustandes verschuldet ist, was bei beschränkter Entmündigung allein noch nicht auszuschließen ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0046995 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-73838