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OGH 23.02.1983, 3Ob68/82

OGH 23.02.1983, 3Ob68/82

Rechtssatz


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Normen
RS0001159
Wenn das Ergebnis der Gläubigerkonvokation erst nach Eintritt der Rechtskraft des Exekutionstitels vorlag, kann die teilweise Unzulänglichkeit des Nachlasses zur Befriedigung der betriebenen Forderung im Oppositionsprozeß geltend gemacht

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0001159
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-73804