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OGH 09.11.1976, 3Ob619/76

OGH 09.11.1976, 3Ob619/76

Rechtssatz


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Norm
AußStrg §75
RS0007684
Entsprechend dem Zweck dieser Schutzbestimmung zu Gunsten der potentiellen Erben ist bei Beurteilung der Unbedenklichkeit des Testamentes grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen. Im übrigen kommt es hiebei auf die Umstände des Einzelfalles an.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0007684
Datenquelle

Fundstelle(n):
RAAAF-73771