OGH 19.07.1979, 3Ob561/79
OGH 19.07.1979, 3Ob561/79
Rechtssatz
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Normen | |
RS0000130 | Eine Entscheidung die keinen Leistungsbefehl enthält, wird nicht dadurch zu einem Exekutionstitel, daß sie für vollstreckbar erklärt wird; daher vermag am rechtlichen Inhalt der Entscheidung auch die ihr beigesetzte Bestätigung der Vollstreckbarkeit nichts zu ändern (hier: Auszahlungsersuchen im Verlassenschaftsverfahren an Kreditunternehmung unter Beisetzung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0000130 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-73728