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OGH 10.10.1984, 3Ob546/84

OGH 10.10.1984, 3Ob546/84

Rechtssätze


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Norm
RS0012360
Wenn im Testament zuerst ausdrücklich und ohne jede Einschränkung schlechthin die Gleichbehandlung aller legitimierten oder adoptierten Kinder mit ehelichen leiblichen Kinder verfügt wird, dann nochmals auf die den ehelichen gleichzuhaltenden Nachkommen Bezug genommen wird, dann kann der später verwendete Ausdruck des kinderlosen Versterbens nicht bedeuten, daß jetzt nur mehr leibliche Kinder gemeint sind.
Norm
RS0042937
Zur Frage der Anfechtung einer Adoption im Erbrechtsstreit liegt keine Judikatur des OGH vor.
Norm
RS0048852
Eine Anfechtung des Adoptionsvertrages durch einen Dritten ist gemäß § 185 a ABGB weder durch Rechtsstreit noch durch Einrede möglich.
Norm
RS0048871
Dem bei Steininger (JBl 1963,555f) anklingenden Gedanken, ein Dritter könne die relative Unwirksamkeit einer Adoption dann geltend machen, wenn sie in sittenwidriger Weise ausschließlich vorgenommen worden wäre, um ihn zu schädigen, ist grundsätzlich nicht näherzutreten.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0042937
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-73714