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OGH 08.04.1981, 3Ob543/80

OGH 08.04.1981, 3Ob543/80

Rechtssatz


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Normen
HGB §117
HGB §127
RS0061718
Eine Änderung der im Gesellschaftsvertrag getroffenen Regelung über die Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsbefugnis durch gerichtliche Entscheidung kann nur unter analoger Anwendung der §§ 117 bzw 127 HGB erfolgen; das heißt, es müssen diese Änderung alle "übrigen" Gesellschafter auch die Kommanditisten mit Ausnahme jener, deren Befugnis beschränkt werden soll, beantragen; überdies muß ein wichtiger Grund vorliegen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0061718
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-73709