OGH 27.04.2018, 3Ob327/26
OGH 27.04.2018, 3Ob327/26
Rechtssätze
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Normen | |
RS0010004 | Im § 1409 ABGB sind unter Vermögen oder Unternehmen die Aktiven zu verstehen. Pfandbelastungen sind bei der Wertberechnung des Vermögens oder Unternehmens nicht in Abzug zu bringen. |
Norm | ABGB §1409 Ea |
RS0033266 | Übernimmt eine OHG ein Vermögen oder Unternehmen, so haftet sie im Sinne des § 1409 ABGB, wenn auch nur ein Gesellschafter die zu übernehmenden Schulden kannte oder kennen mußte. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0010004 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-73610