OGH 09.10.1973, 3Ob170/73
OGH 09.10.1973, 3Ob170/73
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | EheG §49 A1f |
RS0056455 | Anbringung eines eigenen Briefkastens am Haus der Streitteile, Verlagerung von Möbeln und Haushaltsgegenständen innerhalb dieses Hauses, Versperrthalten der Ehewohnung bei langjähriger Abwesenheit des Ehemannes, Weigerung in die Veräußerung der gemeinschaftlichen Liegenschaften einzuwilligen, Verkehr der Gattin mit der Stiefmutter des Klägers und deren Nachbarn, gegen die nichts Nachteiliges vorliegt, sind trotz des Umstandes, daß der Ehemann mit diesen verfeindet ist, keine schweren Eheverfehlungen der Ehefrau. |
Normen | |
RS0056563 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0056455 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-73463