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OGH 14.02.1979, 3Ob14/79

OGH 14.02.1979, 3Ob14/79

Rechtssätze


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Normen
RS0003827
Für den Ausfolgungsbeschluß ist nur der Inhalt des rechtskräftigen Verteilungsbeschlusses massgebend. Er bindet das Gericht und die Parteien.
Norm
RS0051982
Die Erlöschung des Pfandrechtes bedeutet dessen Loslösung von der Forderung des Pfandgläubigers und Übergang auf die Konkursmasse.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0051982
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-73414