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OGH 25.06.1976, 2Ob524/76

OGH 25.06.1976, 2Ob524/76

Rechtssätze


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Normen
RS0019075
Die Verpflichtung, einen Erbhof bis zu einem bestimmten Termin zu solchen Bedingungen zu übergeben, daß der Übernehmer wohl bestehen könne, kann nach den Umständen des einzelnen Falles als Vorvertrag rechtswirksam sein (Bestimmbarkeit der Leistung - unter Heranziehung der Lehre Mayer - Malys in Klang IV/2, abweichend von 1 Ob 166/56).
Normen
RS0020025
Für Gutsübergabsverträge können hinsichtlich der Bestimmtheit des Entgelts die kaufrechtlichen Vorschriften analog angewendet werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0019075
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-73181