OGH 25.06.1976, 2Ob524/76
OGH 25.06.1976, 2Ob524/76
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS0019075 | Die Verpflichtung, einen Erbhof bis zu einem bestimmten Termin zu solchen Bedingungen zu übergeben, daß der Übernehmer wohl bestehen könne, kann nach den Umständen des einzelnen Falles als Vorvertrag rechtswirksam sein (Bestimmbarkeit der Leistung - unter Heranziehung der Lehre Mayer - Malys in Klang IV/2, abweichend von 1 Ob 166/56). |
Normen | |
RS0020025 | Für Gutsübergabsverträge können hinsichtlich der Bestimmtheit des Entgelts die kaufrechtlichen Vorschriften analog angewendet werden. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0019075 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-73181