OGH 20.05.1980, 2Ob51/80
OGH 20.05.1980, 2Ob51/80
Rechtssätze
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Norm | |
RS0084128 | Hilft der Auftraggeber bei der Durchführung des eigentlichen Transportes, wozu insbesonders die Bedienung des Kraftfahrzeuges gehört mit, so bedient sich der Frachtführer seiner im Sinne des § 431 HGB "bei der Ausführung der Beförderung" und der Auftraggeber leistet eine Arbeit, die sonst ein Arbeitnehmer des Frachtführers zu errichten hätte. |
Normen | |
RS0084995 | Ein im Zusammenhang mit der Gewinnung und Verarbeitung von Produkten im Sinne des § 175 Abs 2 Z 4 ASVG Tätiger (und daher Unfallversicherter) kann diese Tätigkeit vorübergehend unterbrechen und eine Tätigkeit im Sinne des § 176 Abs 1 Z 6 ausüben. Ebenso kann jemand, der außerhalb einer Tätigkeit nach § 175 Abs 2 Z 4 ASVG einem Transportunternehmer einen bestimmten Zustellauftrag erteilt, diese Hilfe leisten. (Zustellung von Deputatskohle). |
Norm | |
RS0085004 | Daß jemand nicht "Dienstgeber" war, sondern ihm nur die Stellung eines Dienstgebers zukam, schließt eine Anwendung des § 333 ASVG nicht aus. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0084128 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
QAAAF-73164