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OGH 04.07.1923, 2Ob408/23

OGH 04.07.1923, 2Ob408/23

Rechtssatz


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Norm
TSchVG §1
RS0079261
Für die Besitzer von Teilschuldverschreibungen ist ein gemeinsamer Kurator zu bestellen, wenn eine Aktiengesellschaft, deren Unternehmen sich in der Tschechoslowakei befindet, einem Prioritär erklärt, daß sie ungeachtet der Währungstrennung die Prioritätencoupons auch weiterhin in österreichischen Kronen einlösen werde.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0079261
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-73136