OGH 04.07.1923, 2Ob408/23
OGH 04.07.1923, 2Ob408/23
Rechtssatz
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Norm | TSchVG §1 |
RS0079261 | Für die Besitzer von Teilschuldverschreibungen ist ein gemeinsamer Kurator zu bestellen, wenn eine Aktiengesellschaft, deren Unternehmen sich in der Tschechoslowakei befindet, einem Prioritär erklärt, daß sie ungeachtet der Währungstrennung die Prioritätencoupons auch weiterhin in österreichischen Kronen einlösen werde. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0079261 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-73136