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OGH 22.06.1978, 2Ob4/78

OGH 22.06.1978, 2Ob4/78

Rechtssätze


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Norm
RS0022694
Wenn die Verärgerung oder Erregung über den eingetretenen Schaden den Tod des gesundheitlich schwer Vorgeschädigten auslöst, ist die Adäquanz der Schadensverursachung zu verneinen.
Normen
RS0022795
Um von einem Beweis des ersten Anscheins sprechen zu können, müssen die zu gewinnenden Erfahrungssätze geeignet sein, die volle Überzeugung des Gerichtes ohne Zuhilfenahme eines Sachverständigen zu begründen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0022694
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-73130