OGH 22.06.1978, 2Ob4/78
OGH 22.06.1978, 2Ob4/78
Rechtssätze
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Norm | ABGB §1295 Ia3b |
RS0022694 | Wenn die Verärgerung oder Erregung über den eingetretenen Schaden den Tod des gesundheitlich schwer Vorgeschädigten auslöst, ist die Adäquanz der Schadensverursachung zu verneinen. |
Normen | |
RS0022795 | Um von einem Beweis des ersten Anscheins sprechen zu können, müssen die zu gewinnenden Erfahrungssätze geeignet sein, die volle Überzeugung des Gerichtes ohne Zuhilfenahme eines Sachverständigen zu begründen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0022694 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
BAAAF-73130