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OGH 25.05.1938, 2Ob360/38

OGH 25.05.1938, 2Ob360/38

Rechtssatz


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Normen
RS0008251
Soll nach der Anordnung des Erblassers von dem gerichtlichen Erlag des Legates, das einem Pflegebefohlenen ausgesetzt wurde, abgesehen werden, so ist diese Anordnung des Erblassers als mit der zwingenden Bestimmung des Gesetzes in Widerspruch stehend nicht zu beachten.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0008251
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-73113