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Hartlieb/Kulnigg/Simonishvili (Hrsg)

FlexKapGG | Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5139-2

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Hartlieb/Kulnigg/Simonishvili (Hrsg) - FlexKapGG | Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz

§ 17 Inpfandnahme eigener Geschäftsanteile

Johannes Feilmair

Materialien

ErlRV 2320 BlgNR 27. GP 12 (zu §§ 16-18)

Der Regelungsvorschlag entspricht den aktienrechtlichen Parallelbestimmungen (§§ 65a bis 66 AktG). Für die FlexKapG nicht übernommen werden soll allerdings § 65b Abs. 1 zweiter Satz AktG, der einem Kreditinstitut im Rahmen des gewöhnlichen Betriebs eine Inpfandnahme eigener Aktien im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals erlaubt (vgl. näher dazu Kalss in Doralt/Nowotny/Kalss, AktG2 § 65b Rz 10).

Auch von einer Übernahme des § 66a AktG wird - wegen des ungeklärten Verhältnisses dieser Bestimmung zu § 82 GmbHG und der im GmbH-Recht fehlenden europarechtlichen Verpflichtung, eine solche Bestimmung vorzusehen - Abstand genommen. Den Wertungen, die der Ausnahme gemäß § 66a für Mitarbeiterbeteiligungen zu Grunde liegen, wird jedoch auch bei der Auslegung des § 82 GmbHG Rechnung zu tragen sein.

Literatur

Apathy/Iro/Koziol, Bankvertragsrecht IX/II2 (2011); Jud/Saurer, Zum Erwerb von eigenem Partizipationskapital durch eine Aktienbank, ÖBA 1998, 169; Kalss/Burger/Eckert, Die Entwicklung des österreichischen Aktienrechts (2003); Vertneg, Bankspezifische Änderungen durch das EU-GesRÄG, ecolex 1996, 675.

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I.
Grundlagen
A.
A...

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