FlexKapGG | Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz
1. Aufl. 2025
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§ 25 Umwandlung einer FlexKapG in eine GmbH und einer GmbH in eine FlexKapG
Materialien
ErlRV 2320 BlgNR 27. GP 15 (zu § 25)
Da die FlexKapG einerseits und die GmbH andererseits jeweils eigene Kapitalgesellschaftsformen sind, stellt der Wechsel zwischen diesen Rechtsformen eine Umwandlung dar. Allerdings sind die inhaltlichen Unterschiede zwischen FlexKapG und GmbH rechtlich so gestaltet, dass es weder besonderer Maßnahmen zum Schutz der Gläubigerinnen (wie Umwandlungsbilanz, Sicherstellungsanspruch oder Gründungsprüfung), noch eines Barabfindungsanspruchs für mit der Umwandlung nicht einverstandene Gesellschafterinnen bedarf. Wegen der sinngemäßen Anwendbarkeit des § 99 GmbHG können aber besondere Zustimmungserfordernisse bestehen.
Literatur
Aubrunner/Fürst, Unternehmenswertanteile der FlexCo - Die neue Anteilsklasse im Kapitalgesellschaftsrecht: Anteilsbuch, Mitgliedschaftsrechte und Umwandlung, GesRZ 2023, 359; Eckert/Sternig, Unternehmenswertanteile, ecolex 2023/573; Foglar-Deinhardstein, Rechtliche Rahmenbedingungen für die Unternehmensbewertung in Österreich, Zwischen Klarheits- und Komplexitätsfalle, GesRZ 2024, 38; Foglar-Deinhardstein, FlexCo und Umgründungen - ein Spannungsfeld - Erste ...