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Hartlieb/Kulnigg/Simonishvili (Hrsg)

FlexKapGG | Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz

1. Aufl. 2025

Print-ISBN: 978-3-7073-5139-2

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Hartlieb/Kulnigg/Simonishvili (Hrsg) - FlexKapGG | Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz

§ 2 Rechtsformzusatz

Christoph Müller-Klemen

Materialien

ErlRV 2320 BlgNR 27. GP 1 (Allgemeiner Teil)

Als Bezeichnung für die neue Kapitalgesellschaft wird „Flexible Kapitalgesellschaft“ vorgeschlagen, um die besonders weitreichenden Gestaltungsmöglichkeiten dieser Rechtsform zu betonen. Diese Bezeichnung kann im Firmenwortlaut mit „FlexKapG“ abgekürzt werden. Da die neue Kapitalgesellschaftsform insbesondere für internationale Venture Capital-Investoren attraktiv sein soll, kommen als alternative Rechtsformzusätze auch der englische Ausdruck „Flexible Company“ oder die Abkürzung „FlexCo“ in Betracht.

ErlRV 2320 BlgNR 27. GP 3 (zu § 2)

Entsprechend den Ausführungen im allgemeinen Teil der Erläuterungen soll als Rechtsformzusatz in der Firma einer FlexKapG die deutsche oder die englische Bezeichnung der neuen Kapitalgesellschaftsform in ausgeschriebener oder abgekürzter Form verwendet werden können.

Literatur

Adensamer, Anmerkung zu OGH 6 Ob 46/09x, GES 2009, 260; N.Arnold, Erste Erfahrungswerte zur FlexCo, GesRZ 2024, 1; Artmann, Austrian Limited oder die Reform des Gesellschaftsrechts, SWK 2021, 722; Birnbauer, Das neue Firmenrecht, in Dehn/Krejci, Das neue UGB2 (2007) 32; Birnbauer/Saria, Gesellschaftsrechtliche...

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