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OGH 27.01.1982, 1Ob824/81

OGH 27.01.1982, 1Ob824/81

Rechtssatz


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Norm
RS0023584
Wer ein Autodrom betreibt, hat zwar dafür zu sorgen, daß in den Fahrzeugen Sicherheitsgurten eingebaut sind, ist aber bei einem oder einer mehr als vierzehn Jahre alten Minderjährigen nicht mehr verpflichtet, das Anlegen der Gurten zu überwachen; für einen als Folge der Unterlassung des Anlegens von Gurten entstandenen Unfall haftet er nicht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0023584
Datenquelle

Fundstelle(n):
BAAAF-72748