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OGH 15.09.1982, 1Ob663/82

OGH 15.09.1982, 1Ob663/82

Rechtssatz


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Norm
RS0009712
Führt die Ehefrau den Haushalt, ohne einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, bringt sie damit zum Ausdruck, daß sie bereit ist, die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse den Einkommensverhältnissen des Ehemannes anzupassen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0009712
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-72671