OGH 07.07.1978, 1Ob655/78
OGH 07.07.1978, 1Ob655/78
Rechtssätze
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Normen | |
RS0005246 | Die Frage, ob angebotene Bescheinigungsmittel parat sind, ist jeweils nach den Gegebenheiten des einzelnen Falles zu beurteilen. Die Vorladung von Zeugen und die Beischaffung von Akten und Urkunden ist dann nicht unzulässig, wenn dadurch keine dem Sinn und Zweck der im konkreten Fall beantragten EV widersprechende Verzögerung eintritt. Die Erstreckung der Tagsatzung zwecks Vorladung der nicht erschienenen Zeugen ist unzulässig; ebenso deren Vernehmung im Rechtshilfeweg (mit ausführlicher Begründung). |
Normen | |
RS0005376 | Zur Frage der paraten Bescheinigungsmittel (Zeugen außerhalb des Gerichtssprengels; Auftrag zur Urkundenvorlage an den Gegner). |
Normen | |
RS0005289 | Eine Auskunftsperson, die nicht zu dem Gericht kommen kann, das über den Antrag auf Erlassung der einstweiligen Verfügung zu entscheiden hat, ist kein parates Bescheinigungsmittel. Gegen eine fernmündliche Vernehmung von Auskunftspersonen, die dem Gericht unbekannt sind, spricht die Fraglichkeit der Identifizierung. |
Normen | |
RS0005544 | Auf Grund einer einstweiligen Verfügung nach § 75 der III. Teilnovelle zum ABGB kann auch ein Belastungs- und Veräußerungsverbot bei einer dem Erben noch nicht eingeantworteten Liegenschaft angemerkt werden. Es ist hiebei sowohl die Bestimmung des § 21 GBG als auch jene des § 379 Abs 4 EO unanwendbar. Die Zitierung des § 822 ABGB in § 24 GBG ist nunmehr auf § 75 der III. Teilnovelle zu beziehen. |
Normen | |
RS0005551 | Dem Erbengläubiger kann zur Sicherung einer vollstreckbaren Geldforderung eine EV durch Veräußerungs- und Belastungsverbot in Ansehung einer dem Erben angefallenen Liegenschaft bewilligt werden. |
Normen | |
RS0005051 | Eine Liegenschaft kann auch unter der Bedingung des späteren Erwerbs durch Einantwortung verkauft werden. Ein derartiges Rechtsgeschäft ist auch einer Sicherung durch einstweilige Verfügung zugänglich. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0005246 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-72663