OGH 05.05.1982, 1Ob601/82
OGH 05.05.1982, 1Ob601/82
Rechtssätze
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Normen | |
RS0004908 | Unter welchen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung eines nach ausländischem materiellem Recht zu beurteilenden Anspruches eine einstweilige Verfügung von einem österreichischen Gericht erlassen werden darf, ist nach österreichischen Recht zu beurteilen; dies gilt insbesondere für die Frage, welche Sicherungsmittel zulässig sind. |
Normen | |
RS0005083 | Eine Verlängerung ist nicht statthaft, wenn der Kläger die Ehescheidungsklage unter Anspruchsverzicht zurückgenommen hat und die Beklagte eine Ehescheidungsklage derzeit nicht einzubringen beabsichtigt; dann fehlt für den Weiterbestand der (nach Lehre und Rechtsprechung an sich möglichen) einstweiligen Verfügung jede Grundlage. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0004908 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-72611