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OGH 05.05.1982, 1Ob601/82

OGH 05.05.1982, 1Ob601/82

Rechtssätze


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Normen
RS0004908
Unter welchen verfahrensrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung eines nach ausländischem materiellem Recht zu beurteilenden Anspruches eine einstweilige Verfügung von einem österreichischen Gericht erlassen werden darf, ist nach österreichischen Recht zu beurteilen; dies gilt insbesondere für die Frage, welche Sicherungsmittel zulässig sind.
Normen
RS0005083
Eine Verlängerung ist nicht statthaft, wenn der Kläger die Ehescheidungsklage unter Anspruchsverzicht zurückgenommen hat und die Beklagte eine Ehescheidungsklage derzeit nicht einzubringen beabsichtigt; dann fehlt für den Weiterbestand der (nach Lehre und Rechtsprechung an sich möglichen) einstweiligen Verfügung jede Grundlage.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0004908
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-72611