OGH 23.05.1973, 1Ob60/73
OGH 23.05.1973, 1Ob60/73
Rechtssätze
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Norm | |
RS0057424 | Eine Verurteilung wegen § 129 I b StG kann angesichts der Einfalt und Passivität der geschiedenen Ehegattin als Verwirkungstatbestand nach § 74 EheG verneint werden. |
Norm | |
RS0057425 | Immer wiederkehrende Sittlichkeitsdelikte begründen einen unsittlichen Lebenswandel. Ansonsten hängt die Entscheidung weitgehend von den Umständen und der Schwere der Verfehlung ab. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0057424 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
JAAAF-72608