Suchen Hilfe
OGH 23.05.1973, 1Ob60/73

OGH 23.05.1973, 1Ob60/73

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
RS0057424
Eine Verurteilung wegen § 129 I b StG kann angesichts der Einfalt und Passivität der geschiedenen Ehegattin als Verwirkungstatbestand nach § 74 EheG verneint werden.
Norm
RS0057425
Immer wiederkehrende Sittlichkeitsdelikte begründen einen unsittlichen Lebenswandel. Ansonsten hängt die Entscheidung weitgehend von den Umständen und der Schwere der Verfehlung ab.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0057424
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-72608