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OGH 12.02.1958, 1Ob565/57

OGH 12.02.1958, 1Ob565/57

Rechtssatz


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Norm
KO §11
RS0064219
Aussonderungsrechte erfahren durch die Konkurseröffnung keine inhaltliche Veränderung. Soweit nach bürgerlichem Recht eine Herausgabepflicht besteht, bleibt sie trotz Konkurseröffnung aufrecht.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0064219
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-72570