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OGH 06.09.1947, 1Ob559/47

OGH 06.09.1947, 1Ob559/47

Rechtssatz


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Normen
ABGB §1151 VIII
ArbGerG §1 IBc
RS0026358
Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kapellmeister, der sich und seine Kapelle gegen Entgelt zum Zwecke von Musikaufführungen einem Unternehmer zur Verfügung stellt, ist ein Werkvertrag und kein Arbeitsvertrag. Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis fallen nicht in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, sondern der ordentlichen Gerichte.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0026358
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-72564