OGH 06.09.1947, 1Ob559/47
OGH 06.09.1947, 1Ob559/47
Rechtssatz
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Normen | ABGB §1151 VIII ArbGerG §1 IBc |
RS0026358 | Das Rechtsverhältnis zwischen einem Kapellmeister, der sich und seine Kapelle gegen Entgelt zum Zwecke von Musikaufführungen einem Unternehmer zur Verfügung stellt, ist ein Werkvertrag und kein Arbeitsvertrag. Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis fallen nicht in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte, sondern der ordentlichen Gerichte. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0026358 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-72564