OGH 30.03.1979, 1Ob37/78
OGH 30.03.1979, 1Ob37/78
Rechtssätze
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Normen | JN §1 CVIII WRG §117 |
RS0045855 | Außerhalb des Falles der Begründung von Zwangsrechten sind die Wasserrechtsbehörden nicht berechtigt, unter Berufung auf § 117 WRG 1959 über Entschädigungsleistungen für die Verletzung von Wasserbenutzungsrechten abzusprechen oder auch nur einen solchen Anspruch in einem Nachtragsbescheid vorzubehalten. |
Normen | WRG §3 Abs1 lita WRG §12 Abs2 WRG §112 |
RS0082093 | Bei Erteilung von Wasserbenutzungsbewilligungen an einen anderen als den Grundeigentümer ist auf dessen Befugnis, das Grundwasser zu nutzen, Rücksicht zu nehmen. In solchen Fällen erscheint die privatrechtliche Zustimmung des Grundeigentümers oder aber dessen Enteigung erforderlich. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Rechtsgebiet | Zivilrecht |
ECLI | ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0045855 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
KAAAF-72450