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OGH 30.03.1979, 1Ob37/78

OGH 30.03.1979, 1Ob37/78

Rechtssätze


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Normen
JN §1 CVIII
WRG §117
RS0045855
Außerhalb des Falles der Begründung von Zwangsrechten sind die Wasserrechtsbehörden nicht berechtigt, unter Berufung auf § 117 WRG 1959 über Entschädigungsleistungen für die Verletzung von Wasserbenutzungsrechten abzusprechen oder auch nur einen solchen Anspruch in einem Nachtragsbescheid vorzubehalten.
Normen
WRG §3 Abs1 lita
WRG §12 Abs2
WRG §112
RS0082093
Bei Erteilung von Wasserbenutzungsbewilligungen an einen anderen als den Grundeigentümer ist auf dessen Befugnis, das Grundwasser zu nutzen, Rücksicht zu nehmen. In solchen Fällen erscheint die privatrechtliche Zustimmung des Grundeigentümers oder aber dessen Enteigung erforderlich.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0045855
Datenquelle

Fundstelle(n):
KAAAF-72450