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OGH 24.02.1932, 1Ob33/32

OGH 24.02.1932, 1Ob33/32

Rechtssatz


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Norm
RS0051768
Die ausländischen Gläubiger sind hinsichtlich der Wirkung des Ausgleiches für das inländische Vermögen des Ausgleichsschuldners den inländischen Gläubigern gleichgestellt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0051768
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-72433