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OGH 13.07.1979, 1Ob24/79

OGH 13.07.1979, 1Ob24/79

Rechtssatz


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Normen
RS0017472
Ein Dauerschuldverhältnis kann aufgelöst werden, wenn der zwar bei Vertragsabschluß nicht ausdrücklich benannte, aber hiebei von beiden Teilen anerkannte Vertragszweck erreicht worden ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0017472
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-72352