Suchen Hilfe
OGH 08.11.1972, 1Ob204/72

OGH 08.11.1972, 1Ob204/72

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS0022146
Die Ausschließungsgründe beschränken sich auf die in den §§ 1210, 1189 ABGB und § 6 EntmO aufgezählten Fälle (taxative Aufzählung).
Norm
RS0022217
Unter Verbrechen im Sinne des § 1210 ABGB ist grundsätzlich ein solches aus Gewinnsucht zu verstehen; dabei hat der Vertrauensverlust nicht geradezu eine strafgerichtliche Verurteilung zur Voraussetzung.
Normen
RS0022254
Die Ausschließungserklärung des anderen Mitgliedes in einer Zweimanngesellschaft kann nicht auch als (konkludente) Aufkündigung einer auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Gesellschaft aufgefaßt werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0022217
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-72303