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OGH 28.01.1971, 1Ob16/71

OGH 28.01.1971, 1Ob16/71

Rechtssätze


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Normen
RS0033122
Die Abtretung von Bestandrechten ist ein Fall der sogenannten Vertragsübernahme. Die Rechte und Verbindlichkeiten des Übernehmers verbleiben hiebei "ebendieselben" (§§ 1394, 1407 ABGB). Das gilt auch für jene Vertragsbestimmungen und Nebenabreden, die der Vertragsübernehmer nicht kannte.
Normen
HGB §125 Abs2
HGB §161 Abs2
RS0062195
Die Kenntnis eines vertretungsbefugten Gesellschafters einer OHG oder eines vertretungsbefugten Komplementärs einer Kommanditgesellschaft gilt als Wissen der Gesellschaft.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Rechtsgebiet
Zivilrecht
ECLI
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0033122
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-72238